Die sorgfältige Überprüfung der Lagerstätten für Pflanzenschutzmittel gehört ebenso wie die Maschinenpflege zu den wichtigen Aufgaben im Herbst bzw. zu Beginn des Winters.
Folgende Punkte sind für eine sachgerechte Lagerung von Pflanzenschutzmitteln zu beachten:
- Der Schutz der Umwelt ist oberstes Gebot: Auffangwannen, eine Türschwelle und undurchlässige Böden verhindern, dass Pflanzenschutzmittel austreten können.
- Das Pflanzenschutzmittellager muss sicher abschliessbar sein.
- Pflanzenschutzmittelpulver ist stets oberhalb flüssiger Produkte zu lagern.
- Pflanzenschutzmittel müssen frostfrei gelagert werden, idealerweise bei Temperaturen über 10 °C.
- Der Lagerbereich soll eine gute Belüftung aufweisen und trocken sein.
- Düngemittel, Arzneien oder Futtermittel dürfen nicht im selben Raum gelagert werden, um Verwechslungen und Kontaminationen zu vermeiden.
- An Aussentüren von Lagerräumen und -schränken muss deutlich sichtbar gemacht werden, dass darin gefährliche Stoffe aufbewahrt werden.
- Saugfähige Materialien wie Katzenstreu oder Sägemehl sollten immer in unmittelbarer Nähe und schnell einsetzbar sein.
Im Zuge der Überprüfung des Lagerbereichs bietet es sich an, eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Pflanzenschutzmittel durchzuführen. Dies erleichtert die Beratung und Planung im Winter und trägt zur Effizienzsteigerung bei. Nicht mehr zugelassene Produkte können an die Verkaufsstellen zurückgegeben werden – in der Regel kostenfrei. Die Inventarliste bildet eine wichtige Basis für die Planung der neuen Anbausaison.