Fungizid gegen Botrytis im Weinbau sowie gegen Botrytis und Monilia im Obst-, Zierpflanzen und Gemüsebau.
Dosierung: 0.1-0.12% gegen die Graufäule. Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr.
Dosierung: 0.1 % (1.0 kg/ha) gegen die Graufäule. Wartefrist 2 Wochen. Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr. Für Brombeeren bezieht sich die angegebene Aufwandmenge auf Stadium "Erste Blüten bis etwa 50% der Blüten offen" sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen.
Dosierung: 0.1 % (1.0 kg/ha) gegen die Graufäule. Wartefrist 2 Wochen. Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr. Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium "Vollblüte bis Beginn Rotfärbung der Früchte", 4 Pflanzen pro m² sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen.
Dosierung: 0.1 % (1.0 kg/ha) gegen die Graufäule und die Zweig- und Beerenkrankheit. Wartefrist 7 Tage. Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr. Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium "50 - 90% der Blütenstände mit sichtbaren Früchten" sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen.
Dosierung: 0.1 % (1.0 kg/ha) gegen die Graufäule. Wartefrist 2 Wochen. Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr. Für Sommerhimbeeren bezieht sich die angegebene Aufwandmenge auf Stadium "Erste Blüten bis etwa 50% der Blüten offen" sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Für Herbsthimbeeren bezieht sich die Aufwandmenge auf eine Heckenhöhe von 150 - 170 cm sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen.
Dosierung: 0.1 % (1.0 kg/ha) gegen die Graufäule und Colletotrichum-Fruchtfäule. Wartefrist 5 Wochen. Maximal 1 Behandlung pro Kultur und Jahr. Bewilligt als geringfügige Verwendung nach Art. 35 PSMV (minor use).
Dosierung: 0.1 % (1.0 kg/ha) gegen die Mondscheinigkeit. Wartefrist 7 Tage. Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr. Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium "50 - 90% der Blütenstände mit sichtbaren Früchten".
Dosierung: 0.1 % (1.0 kg/ha) gegen die Mondscheinigkeit. Wartefrist 7 Tage. Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr. Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium "50 - 90% der Blütenstände mit sichtbaren Früchten".
Dosierung: 0.1 % (1.0 kg/ha) gegen die Graufäule und die Beerenkrankheit. Wartefrist 7 Tage. Maximal 2 Behandlungen pro Kultur und Jahr. Bewilligt als geringfügige Verwendung nach Art. 35 PSMV (minor use).
Dosierung: 0.1% (1.0 kg/ha) gegen Graufäule und Mondscheinigkeit. Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr. Wartefrist 7 Tage.
Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium "50 - 90% der Blütenstände mit sichtbaren Früchten" sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen.
Dosierung: 0.1 % gegen die Graufäule und gegen Sclerotinia. Wartefrist 3 Tage. Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr.
Dosierung: 0.5-0.8 kg/ha gegen die Graufäule und gegen Sclerotinia. Wartefrist 2 Wochen. Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr.
Vor der Einlagerung gegen Graufäule und Sclerotinia-Fäule. Dosierung Tauchbehandlung: 35 g/Tonne. Dosierung Spritzen: 90 g/hl. Maximal 1 Behandlung pro Produktionszyklus. Nach Abschluss der Behandlungszeit: Raum vor dem Wiederbetreten gründlich lüften.
Zu Beginn der Treiberei gegen Graufäule und Sclerotinia-Fäule. Dosierung: 4.5 g/m2. Maximal 1 Behandlung pro Produktionszyklus. Wartefrist 21 Tage. Nach Abschluss der Behandlungszeit: Raum vor dem Wiederbetreten gründlich lüften.
Dosierung: 1.0 kg/ha gegen die Brennfleckenkrankheit, pilzliche Fäulen und gegen die Graufäule. Wartefrist 14 Tage. Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr.
Dosierung: 0.1 % gegen die Graufäule und gegen Sclerotinia. Wartefrist 3 Tage. Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr.
Dosierung: 0.5-0.8 kg/ha gegen die Graufäule, Sclerotinia-Fäule und Rhizoctonia solani. Anwendung bis spätestens 14 Tage nach der Pflanzung. Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr.
Dosierung: 0.1 % gegen die Graufäule und gegen Sclerotinia. Wartefrist 3 Tage. Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr.
Im Gewächshaus: 1 kg/ha gegen Graufäule. Maximal 2 Behandlungen pro Kultur. Wartefrist 3 Tage. Das Gewächshaus ist vor dem Wiederbetreten gründlich zu lüften.
Dosierung: 1 kg/ha gegen die Mehlkrankheit.
1. Behandlung im 2-Blattstadium, 2. Behandlung 3 Wochen später (bei Herbstsaat im Frühjahr) und 0.1 % (1 kg/ha) gegen Blattbotrytis der Zwiebel. Wartefrist 2 Wochen. Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr.
Dosierung: 0.06 % (1.0 kg/ha) gegen die Blüten- und Zweigdürre während der Blüte und gegen Fruchtmonilia ab Stadium 71 (Fruchtfall) bis 77 (Frucht 70 % der Grösse erreicht). Wartefrist 3 Wochen. Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10'000 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Baumvolumen anzupassen. Gegen Blüten- und Zweigdürre auch für die Luftapplikation.
Dosierung: 0.06 % (1.0 kg/ha) gegen die Blüten- und Zweigdürre während der Blüte und gegen Fruchtmonilia ab Stadium 71 (Fruchtfall) bis 77 (Frucht 70 % der Grösse erreicht). Wartefrist 3 Wochen. Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10'000 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Baumvolumen anzupassen. Gegen Blüten- und Zweigdürre auch für die Luftapplikation.
Dosierung: 0.1 % (1.2 kg/ha) gegen die Graufäule (Botrytis cinerea) in die Traubenzone. Maximal 1 Behandlung pro Parzelle und Jahr. Letzte Behandlung bei Beginn des Farbumschlags, jedoch spätestens Mitte August. Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf eine Behandlung der Traubenzone sowie eine Referenzbrühmenge von 1200 l/ha (Berechnungsgrundlage).
Dosierung: 0.1-0.12% gegen die Graufäule. Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr.
Dosierung: 0.1-0.12% gegen die Graufäule. Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr.
Dosierung: 0.1 % gegen Cylindrocladium buxicola ab Mitte April bis Oktober. Maximal 4 Behandlungen pro Parzelle und Jahr im Abstand von 4 Wochen.
Dosierung: 1.5 kg/ha gegen den Schneeschimmel und Typhula Fäule. Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr.
Art.-Nr. | Packung | Preis/Packung | Karton | Preis/Karton |
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10 02 99 | 2,5 kg | 545.50 | 4 x 2,5 kg | 2'180.00 |
10 03 00 | 500 g | 126.90 | 12 x 500 g | 1'512.00 |